„Geldstrafen zu verhängen, weil Spieler angeblich schlecht gespielt haben, ist grundsätzlich unzulässig. Die betroffenen Spieler haben gute Chancen, sich juristisch dagegen zu wehren“, sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky
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„Geldstrafen zu verhängen, weil Spieler angeblich schlecht gespielt haben, ist grundsätzlich unzulässig. Die betroffenen Spieler haben gute Chancen, sich juristisch dagegen zu wehren“, sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky
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