Da der 31.08.2013 auf einen Samstag fällt, wurde dieses Jahr, aufgrund der Fristenregelung des BGB § 193, die Transferperiode um zwei Tage auf Montag den 02.09.2013 verlängert.
Da der 31.08.2013 auf einen Samstag fällt, wurde dieses Jahr, aufgrund der Fristenregelung des BGB § 193, die Transferperiode um zwei Tage auf Montag den 02.09.2013 verlängert.
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