Nachdem bekannt wurde, dass Pep Guardiola den FC Bayern nach drei Jahren verlassen wird, häuften sich die Gerüchte, der Spanier wolle den ein oder anderen Spieler zu seinem neuen Klub locken.
Im Gespräch mit dem TV-Sender "Globo Esporte" verriet Douglas Costa, der im vergangenen Sommer auf Wunsch von Guardiola nach München wechselte, auf die Frage, ob er seinem Trainer zu Manchester City folgen würde, dass dies nicht möglich sei. Denn der Vertrag von Guardiola enthalte eine Klausel, die es ihm verbiete, Spieler vom deutschen Rekordmeister zu verpflichten.

Hä? Wenn, dann kauft doch Man City Spieler von den Bayern und nicht Guardiola. Guardiola ist lediglich ein Angestellter von Man City. Wie soll man sich das denn vorstellen? Ich wechsle den Arbeitgeber und schließe vorher eine Vereinbarung mit meinem alten AG ab, keine Mitarbeiter dieses AG abzuwerben und mein neuer AG hat dann die Arschkarte und darf keine Mitarbeiter des alten AG mehr unter Vertrag nehmen? :D
Wäre irgendwie witzig
Solche Sperrklauseln sind doch Gang und Gäbe. Wie zB das Ausplaudern von Geschäftsinterna auch nach Vertragsende. Weshalb sollte so was nicht auch anders funktionieren?
Könnte mir eher vorstellen, dass es sich um eine solche Klausel in Costas Vertrag handelt, dass er nicht hinter PEP hertingeln darf - für einen gewissen Zeitraum.
Glaube nicht, dass Peps Vertragsinhalte Bestandteil einer Mannschaftsbesprechung (inkl. Dolmetscher) gewesen sind, oder da in den Katakomben öffentlich aushängen.
Ich stelle mir gerade Douglas Costa vor, wie er vor dem PC sitzt, auf LI die Kommentare dazu durchliest, und sich denkt: "Mist, ich glaub die haben mich verarscht..."
#sorryfürofftopicaberichkonntegradenichtanders
Und Herr Costa würde auch niemals Vertragsdetails von seinem Trainer ausplaudern, wenn er sie überhaupt kennt
Der Vertrag ist albern und enthält so viele Schlupflöcher, wie der Garten eines Maulwurfzüchters. ;)
Wenn Guardiolas Vertrag bei Bayern abgelaufen ist, wird es keine solche Klausel mehr geben. Kein Trainer der Welt, und schon gar nicht einer mit solchem Format wia Guardiola, würde sich sowas aufbrummen lassen. Oder glaubt jemand Guardiola hätte Bayern damals um den Job gebettelt, egal unter welchen Umständen?
Das ist mir schon klar. Dort steht die Klausel aber im Vertrag der wechselnden Person, die sie schon beim Amtsamtritt bei Unternehmen 1 unterzeichnet, bevor sie überhaupt auf die Idee kommt zu Unternehmen 2 zu wechseln. Hier steht die Klausel aber im Vertrag eines ganz anderen Unternehmens. Oder im eigenen Unternehmen? Das ist ja schon der nächste Punkt, ich wüsste jetzt gar nicht, wer genau die Vertragspartner dieses Vertrages sind. Sind es Klauseln, die lediglich der FC Bayern mit seinen Spielern schloß, oder wie? Also ich verstehe die Geschichte nicht so 100%. Wie gesagt, ich weiß nicht, wie wasserdicht so etwas wäre, wenn es jemand vor Gericht anfechtet. Aber im Endeffekt auch nicht ganz so wichtig.
Ganz einfach: Guardiolas Vertrag in München wurde von Anfang an mit einer Klausel versehen, die ihm bei einem Wechsel (unabhängig vom aufnehmenden Verein) verbietet, Spieler von Bayern abzuwerben.
Und genau DAS ist der Unterschied zur freien Wirtschaft. GUARDIOLAS VERTRAG hat somit Einfluss auf das Arbeitsplatzwahlrecht anderer Personen wie Costa, Alaba und Co, die GUARDIOLAS VERTRAG eventuell gar nicht zustimmen, da sie keine Vertragspartei im zwischen Guardiola und FC Bayern geschlossenen Vertrag sind? Halte ich für ausgeschlossen, dass das so möglich ist.
Ein vertragliches Abwerbeverbot ist im Arbeitsrecht grundsätzlich zulässig. Dabei geht der Abwerbende (Guardiola) einen Vertrag mit dem Auftraggeber (Bayern München) ein, das Abwerben von Mitarbeitern für eine festgesetzte Frist zu unterlassen.
"Wie sollte nun ein vertragliches Abwerbeverbot gestaltet werden? Die Vereinbarung sollte eine Vertragstrafe für den Fall der Nichteinhaltung beinhalten, da der Nachweis eines Schadens, der durch die Nichtbeachtung verursacht wurde, regelmäßig nicht gelingt. Gemäß § 1 GWB und § 138 BGB muss das Abwerbeverbot auch eine zeitliche Begrenzung aufweisen, damit die Vertragspartner nicht in unangemessener Weise in ihrer geschäftlicher Betätigungsfreiheit beschränkt werden."
und weiter:
"Besteht zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, stellt die Abwerbung während der Vertragslaufzeit die Verletzung einer nebenvertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar. Nach Vertragsschluss ist eine solche Pflichtverletzung nur in Ausnahmefällen denkbar." In dem Falle wäre die ausgehandelte Klausel ein solcher Ausnahmefall.
Es gibt im Arbeitsrecht häufig sogenannte "Beschäftigungsverbote bei der Konkurrenz". Diese regeln, dass ein Mitarbeiter (häufig in Führungsposition) nach Vertragende / Austritt aus dem Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum nicht bei der Konkurrenz beschäftigt werden darf.
Ausgelaufene Verträge sind also kein Hindernis, eine Klausel auch nach Vereinswechsel aufrecht zu erhalten.
Eine solche Klausel könnte Guardiola unterbinden, z.B. in den nächsten 2 Jahren einen Spieler von Bayern zu verpflichten.
Wie so etwas (falls es stimmt) überhaupt noch mit EU Gesetzen bzgl. der freien Arbeitsplatzwahl in Einklang zu bringen ist. Alleine von daher, zweifle ich mal etwas am Wahrheitsgehalt der Meldung. Gibt immer komischere Klauseln... Hatte da als Bayernfan aber eh keine sonderlichen Sorgen, dass so viele zu City gehen würden. Bei Alaba hätte ich mir es noch am ehesten vorstellen können, der hat ja aber seinen Vertrag verlängert.
Warum sollte man so eine Klausel machen? Wäre doch schön doof wenn man sich einen potenziellen Geschäftspartner mit sehr viel Geld kaputt macht ... Bayern kann immer "Nein" sagen, auch ohne so eine Klausel.
Vielleicht gibt es so eine mündliche Absprche, aber das so etwas Vertraglich geregelt ist bezweifle ich sehr.
Kann mir eine solche Klausel kaum Vorstellen. Davon würde doch ausschließlich der FC Bayern profitieren und der hat ja kein Vertrag mehr mit Guardioala. Kann ja nicht im Interesse von City oder Pep sein, so eine Klausel. Und da Guardiola nicht nach City Verkauft wurde - sondern er nach Vertragsablauf gewechselt ist, frage ich mich in welchem Vertrag einer solche Klausel überhaupt stehen sollte.
Solche Klauseln sind in anderen Geschäftsfeldern Gang und Gebe - Nennt sich z.B. bei Juristen oder Wirtschaftsprüfern "Non-Compete Clause" Kann mir schon vorstellen, dass die Füchse im Vorstand beim FCB sich sowas haben einfallen lassen
Total irrelevant, ob Bayern noch einen aktuellen Vertrag mit Guardiola hat. Es gibt in der Wirtschaft genügend Beispiele von Klauseln, die beispielsweise inhaltlich untersagen zu einem Konkurrenten zu wechseln. (Es ist einem u.A auch untersagt Firmengeheimnisse weiterzugeben, auch wenn der Arbeitsvertrag nicht mehr besteht)